Schimmel in öffentlichen Einrichtungen
Schimmel in einer öffentlichen Einrichtung wie Kindergarten, Schule, Sporthalle, Klinik oder Altersheim ist für den Träger (Kreis, Kommune, Kirche, Verbände/Werke) der GAU! Schnell stehen Eltern oder Angehörige auf der Matte und fordern - wie früher bei Asbest - die prompte Einschaltung von Fachleuten, gewissenhafteste Untersuchung, fachkundige Messung und Beurteilung, gründliche Beseitigung und überhaupt: ein weitreichendes und überzeugendes Handeln. Es gilt also, diesen Forderungen - soweit sie berechtigt sind - Rechnung zu tragen, andererseits angesichts der Finanzsituation von Trägern auf einen zielgerichteten Umfang zu bringen. ![]() |
Dafür gibt es uns: wir sagen Trägern öffentlicher Einrichtungen, was getan werden muss. Wir kennen die Regelwerke. Wir dokumentieren (wichtig bei Versicherungsschäden), messen, planen und überwachen, stehen - wo nötig - bei Bürgerversammlungen Rede und Antwort. Trocknung, Rückbau und Sanierung kommen von anerkannten externen Anbietern. Hier wollen wir - im Gegensatz zu Mietwohnungen - gutachterliches Vorgehen und handwerkliche Ausführung bewusst getrennt lassen. Und was wir tun, |